| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), für
Unternehmer im Sinne des §14 BGB
§ 1 Definitionen
1) Auftragnehmer ist BRUCKER IT SERVICES, Ralph Brucker, (
im folgenden BRUCKER IT SERVICES ).
2) Auftraggeber ist jeder, der Produkte und Dienstleistungen
von BRUCKER IT SERVICES erwirbt.
3) Partner ist jeder im Rahmen einer Zusammenarbeit mit BRUCKER
IT SERVICES geschäftlich Tätige.
4) Auftragsbestätigung ist eine von BRUCKER IT SERVICES
übermittelte Bestätigung der vom Auftraggeber bestellten
und im einzelnen aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.
§ 2 Geltung, Anwendungsbereich
1) BRUCKER IT SERVICES führt alle Leistungen, Lieferungen
und Angebote zu ihren Produkten sowie Produkte ihrer Partner
und Serviceangebote ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
aus. Diese gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung
zwischen BRUCKER IT SERVICES und dem Auftraggeber sowie auf
alle hiermit im Zusammenhang gemachten Angaben in Werbeaktionen,
Preislisten, Broschüren usw., unabhängig davon,
ob dies per Internet, mündlich oder schriftlich erfolgte.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Auftragserteilung erkennt
der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen an. Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht
anerkannt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- oder andere Bedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen BRUCKER IT SERVICES und
dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages geschlossen
werden sind schriftlich niederzulegen.
§ 3 Angebot, Vertragsabschluss
1) Alle Angebote von BRUCKER IT SERVICES sind stets freibleibend
und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich im Angebot
auf etwas anderes hingewiesen wird. Technische und nichttechnische
Beschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen
sowie sonstige Leistungsdaten und Informationen sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2) Soweit in Angeboten oder Preislisten keine Angaben zur
Gültigkeitsdauer enthalten sind, ist das Angebot für
einen Zeitraum von 6 Wochen gültig. Aufträge können
schriftlich, per Email, per Telefon oder Telefax erteilt werden.
BRUCKER IT SERVICES behält sich das Recht vor, eine schriftliche
Auftragserteilung zu verlangen, bevor ein Auftrag ausgeführt
wird. Außerdem behält sich BRUCKER IT SERVICES
das Recht vor, Produkte und Serviceleistungen jederzeit zu
ändern, soweit die geänderten Produkte und Serviceleistungen
gleichwertige Funktionalität und Leistung aufweisen.
3) Angestellte der BRUCKER IT SERVICES sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
§ 4 Preise
1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich BRUCKER IT
SERVICES an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage
ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die
in der Auftragsbestätigung der BRUCKER IT SERVICES genannten
Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
ab Lager (Sitz der BRUCKER IT SERVICES) einschließlich
normaler Verpackung.
§ 5 Zahlungen
1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der BRUCKER
IT SERVICES 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
BRUCKER IT SERVICES ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BRUCKER IT SERVICES
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BRUCKER IT
SERVICES über den Betrag verfügen kann. Im Falle
von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck
eingelöst wird.
3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist BRUCKER IT
SERVICES berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen
in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes als pauschalen Schadensersatz
zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der
Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis
eines höheren Schadens durch BRUCKER IT SERVICES ist
zulässig.
4) Wenn BRUCKER IT SERVICES Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen,
insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt, oder wenn der BRUCKER IT SERVICES andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in Frage stellen, so ist die BRUCKER IT SERVICES berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er
Schecks angenommen hat. BRUCKER IT SERVICES ist in diesem
Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
nicht berechtigt.
§ 6 Lieferung
1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die BRUCKER IT SERVICES
die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten der BRUCKER IT SERVICES oder deren
Unterlieferanten eintreten –, hat BRUCKER IT SERVICES
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen BRUCKER IT SERVICES, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder
wird BRUCKER IT SERVICES von seiner Verpflichtung frei, so
kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich BRUCKER
IT SERVICES nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich
benachrichtigt.
4) Sofern BRUCKER IT SERVICES die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich
in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit von BRUCKER IT SERVICES.
5) BRUCKER IT SERVICES ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung
ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen
der BRUCKER IT SERVICES setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
7) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist BRUCKER
IT SERVICES berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens
zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr
der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Auftraggeber über.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager der BRUCKER IT
SERVICES verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über.
§ 8 Gewährleistung
1) Für von BRUCKER IT SERVICES gelieferte Produkte und
Serviceleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung
mit nachfolgenden Einschränkungen:
2) Im Fall von Mängeln der Produkte und Serviceleistungen
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist BRUCKER IT
SERVICES zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung
oder zur Untersuchung ihrer Produkte in angemessenem Zeitraum
berechtigt. Sofern das Problem nur im Einsatz eines Produktes
oder einer Leistung auftritt, unterstützt der Auftraggeber
derart, dass das Problem bei ihm oder bei BRUCKER IT SERVICES
nachvollzogen werden kann.
3) Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen,
ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) zu verlangen.
4) BRUCKER IT SERVICES leistet keine Gewähr für:
- Leistungen, die den Vorgaben des Auftraggebers entsprechend
erbracht wurden,
- Mängel, die auf fehlerhafte Installation, Eingriffe
oder Modifikationen der Produkte und Leistungen, sowie auf
Bedienungsfehler und äußere Einflüsse seitens
des Auftraggebers zurückzuführen sind.
5) Der Auftraggeber muss BRUCKER IT SERVICES schriftlich,
per Fax oder E-Mail unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung oder Erhalt
der Leistung über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung mitzuteilen.
6) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn gemeldete
Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte
Ausgaben aufgezeigt werden können. Die Mängel müssen
in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung
zweckdienlichen Informationen der BRUCKER IT SERVICES schriftlich
mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat BRUCKER IT SERVICES,
soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln
bzw. bei der Reproduktion zu unterstützen. Gegebenenfalls
ist BRUCKER IT SERVICES ein Zugriff auf die Umgebung, in der
das Problem auftritt, zu gewähren. BRUCKER IT SERVICES
kann Vergütung ihres Aufwandes verlangen, wenn sie aufgrund
einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne
dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Auftraggeber die
in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Voraussetzungen
geschaffen hat.
7) Falls der Auftraggeber verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann BRUCKER
IT SERVICES diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte
Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und
Reisekosten zu den Standardsätzen der BRUCKER IT SERVICES
zu bezahlen sind.
8) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
9) Ansprüche wegen Mängel gegen die BRUCKER IT SERVICES
stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht
abtretbar.
10) Die vorstehende Aufzählung ist abschließend.
Darüber hinausgehende Gewährleistungs-Ansprüche
sind ausgeschlossen.
§ 9 Konstruktionsänderungen
BRUCKER IT SERVICES behält sich das Recht vor, jederzeit
Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht
verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der
BRUCKER IT SERVICES aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber
oder künftig zustehen, werden BRUCKER IT SERVICES die
folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen
nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2) Die Ware (Produkte- und Dienstleistungen) bleibt Eigentum
der BRUCKER IT SERVICES. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für BRUCKER IT SERVICES als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum
der BRUCKER IT SERVICES durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der BRUCKER IT
SERVICES an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf BRUCKER IT SERVICES übergeht. Der
Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum der BRUCKER IT SERVICES
unentgeltlich. Ware, an der BRUCKER IT SERVICES (Mit-) Eigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an BRUCKER IT SERVICES ab. Die BRUCKER IT SERVICES ermächtigt
ihn widerruflich, die an BRUCKER IT SERVICES abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum der
BRUCKER IT SERVICES hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit BRUCKER IT SERVICES seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
BRUCKER IT SERVICES die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Auftraggeber.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers –
insbesondere Zahlungsverzug – ist BRUCKER IT SERVICES
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 11 Haftung
1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der
Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter
Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BRUCKER
IT SERVICES für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur
bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche
auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen
Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden
können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von BRUCKER
IT SERVICES garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade,
den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in
den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche,
die wegen arglistigen Verhaltens der BRUCKER IT SERVICES entstanden
sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
4) Soweit die Haftung der BRUCKER IT SERVICES ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BRUCKER
IT SERVICES.
§ 12 Verjährung
1) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus
Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung, jedoch
nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts-
oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn
der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten
liegt, auf Grund dessen er das Produkt herausverlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt,
in dem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden
Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen musste.
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in
§ 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten jedoch stets
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, BRUCKER IT SERVICES
alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen
zur Verfügung zu stellen, Zugang zu den Produkten und
Leistungen zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen
zu erbringen. Vor der Durchführung von Gewährleistungen
muss der Auftraggeber alle nicht von BRUCKER IT SERVICES gelieferten
bzw. installierten Produkte, Module und Komponenten etc. entfernen
sowie Sicherungskopien von Programmen und Daten erstellen.
§ 14 Verantwortlichkeit für Inhalte
Einige Nachrichten, Informationen, Leistungen bezieht BRUCKER
IT SERVICES von Partnerunternehmen. Es handelt sich also um
fremde Inhalte im Sinne des § 5 Abs. 3 Teledienstegesetz.
BRUCKER IT SERVICES kann daher keine Haftung für die
Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der
übermittelten Informationen oder für eine fehlerhafte
Übermittlung der Informationen übernehmen. Insbesondere
kann keine Haftung für Inhalte mit schadensstiftender
Software (z.B. Viren) übernommen werden. Dies gilt gleichermaßen
für Hyperlinks von Websites der BRUCKER IT SERVICES oder
auf fremde Inhalte.
§ 15 Verfügbarkeit des Serviceangebotes / - der
Produkte
BRUCKER IT SERVICES ist ständig um die Aktualität
und Verfügbarkeit ihres Leistungsangebotes bemüht.
Allerdings ist sie beim Bezug mancher Serviceangebote / Produkte
auf Partnerunternehmen angewiesen. Daher hat sie auf die ständige
Verfügbarkeit dieser Inhalte und Leistungen keinen Einfluss
und kann daher gegenüber dem Auftraggeber keine Gewähr
für die ständige Verfügbarkeit übernehmen.
§ 16 Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
1) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen
ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich auf Verlangen
von BRUCKER IT SERVICES seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer
mitzuteilen.
2) Außerdem wird der Auftraggeber im zumutbaren Umfang
von BRUCKER IT SERVICES die zur Erfüllung ihrer umsatzsteuerrechtlichen
Aufzeichnungs- und Nachweispflichten erforderlichen Informationen
erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zur Verfügung
stellen, die beweisen, dass er eine juristische Person oder
ein Unternehmer ist, der den Vertragsgegenstand für sein
Unternehmen erworben hat und der vorsteuerabzugsberechtigt
ist.
§ 17 Urheberrecht
Für alle von BRUCKER IT SERVICES erstellten Makros, Programmmodule
und diverse Softwareerweiterungen gilt das uneingeschränkte
Urheberrecht der Firma BRUCKER IT SERVICES. Sie behält
sich das Recht vor, alle einmal erdachten Strategien, Abläufe
und Algorithmen bei anderen Aufträgen wieder zu verwenden.
Zur Vervielfältigung, Dekodierung oder Weitergabe ist
der Auftraggeber nur insoweit berechtigt, als dies für
den vertragsmäßigen Gebrauch notwendig ist. Er
ist berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke zu erstellen.
Eine über den eigenen Gebrauch hinausgehende Nutzung
des Produkts ist unzulässig. Zurückentwickeln (reverse
engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software
sind außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
nicht gestattet.
§ 18 Verschiedenes
1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus
dieser Vereinbarung abzutreten (mit Ausnahme nach § 352
a HGB).
2) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 19 Geheimhaltung
1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder
bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen
Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände
(z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich
geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über
das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn,
sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht
öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und
sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte
ausgeschlossen ist.
2) Der Auftraggeber macht die Vertragsgegenstände nur
den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die
den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben
benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit
der Gegenstände.
3) BRUCKER IT SERVICES speichert die zur Geschäftsabwicklung
erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften.
§ 20 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit
1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von BRUCKER IT
SERVICES.
2) Für diese Geschäftsbeziehungen und für die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und BRUCKER
IT SERVICES gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden
das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden
wäre, wird dieses ausgeschlossen.
3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die für
den Geschäftsverkehr notwendigen üblichen Daten
des Auftraggebers in der Datenverarbeitung von BRUCKER IT
SERVICES gespeichert werden.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem
Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und
Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht oder am nächsten
kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung dieses
Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar
wird.
Stand: 01.Oktober 2007,
BRUCKER IT SERVICES, Ralph Brucker, Teckstrasse 36, 71384
Weinstadt
|
|
Zur Anzeige
von PDF Dokumenten benötigen Sie den kostenlosen
Adobe Reader. |
|