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BRUCKER IT SERVICES

Ralph Brucker
Teckstrasse 36
71384 Weinstadt

 


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AGB      

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), für Unternehmer im Sinne des §14 BGB

§ 1 Definitionen
1) Auftragnehmer ist BRUCKER IT SERVICES, Ralph Brucker, ( im folgenden BRUCKER IT SERVICES ).
2) Auftraggeber ist jeder, der Produkte und Dienstleistungen von BRUCKER IT SERVICES erwirbt.
3) Partner ist jeder im Rahmen einer Zusammenarbeit mit BRUCKER IT SERVICES geschäftlich Tätige.
4) Auftragsbestätigung ist eine von BRUCKER IT SERVICES übermittelte Bestätigung der vom Auftraggeber bestellten und im einzelnen aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.

§ 2 Geltung, Anwendungsbereich
1) BRUCKER IT SERVICES führt alle Leistungen, Lieferungen und Angebote zu ihren Produkten sowie Produkte ihrer Partner und Serviceangebote ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen aus. Diese gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen BRUCKER IT SERVICES und dem Auftraggeber sowie auf alle hiermit im Zusammenhang gemachten Angaben in Werbeaktionen, Preislisten, Broschüren usw., unabhängig davon, ob dies per Internet, mündlich oder schriftlich erfolgte. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen an. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder andere Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen BRUCKER IT SERVICES und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages geschlossen werden sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Angebot, Vertragsabschluss
1) Alle Angebote von BRUCKER IT SERVICES sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich im Angebot auf etwas anderes hingewiesen wird. Technische und nichttechnische Beschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstige Leistungsdaten und Informationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2) Soweit in Angeboten oder Preislisten keine Angaben zur Gültigkeitsdauer enthalten sind, ist das Angebot für einen Zeitraum von 6 Wochen gültig. Aufträge können schriftlich, per Email, per Telefon oder Telefax erteilt werden. BRUCKER IT SERVICES behält sich das Recht vor, eine schriftliche Auftragserteilung zu verlangen, bevor ein Auftrag ausgeführt wird. Außerdem behält sich BRUCKER IT SERVICES das Recht vor, Produkte und Serviceleistungen jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte und Serviceleistungen gleichwertige Funktionalität und Leistung aufweisen.
3) Angestellte der BRUCKER IT SERVICES sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 4 Preise
1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich BRUCKER IT SERVICES an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der BRUCKER IT SERVICES genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager (Sitz der BRUCKER IT SERVICES) einschließlich normaler Verpackung.

§ 5 Zahlungen
1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der BRUCKER IT SERVICES 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. BRUCKER IT SERVICES ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BRUCKER IT SERVICES berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BRUCKER IT SERVICES über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist BRUCKER IT SERVICES berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch BRUCKER IT SERVICES ist zulässig.
4) Wenn BRUCKER IT SERVICES Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der BRUCKER IT SERVICES andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist die BRUCKER IT SERVICES berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. BRUCKER IT SERVICES ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis nicht berechtigt.

§ 6 Lieferung
1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die BRUCKER IT SERVICES die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der BRUCKER IT SERVICES oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat BRUCKER IT SERVICES auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BRUCKER IT SERVICES, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird BRUCKER IT SERVICES von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich BRUCKER IT SERVICES nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4) Sofern BRUCKER IT SERVICES die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von BRUCKER IT SERVICES.
5) BRUCKER IT SERVICES ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der BRUCKER IT SERVICES setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
7) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist BRUCKER IT SERVICES berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der BRUCKER IT SERVICES verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 8 Gewährleistung
1) Für von BRUCKER IT SERVICES gelieferte Produkte und Serviceleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit nachfolgenden Einschränkungen:
2) Im Fall von Mängeln der Produkte und Serviceleistungen oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist BRUCKER IT SERVICES zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung oder zur Untersuchung ihrer Produkte in angemessenem Zeitraum berechtigt. Sofern das Problem nur im Einsatz eines Produktes oder einer Leistung auftritt, unterstützt der Auftraggeber derart, dass das Problem bei ihm oder bei BRUCKER IT SERVICES nachvollzogen werden kann.
3) Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
4) BRUCKER IT SERVICES leistet keine Gewähr für:
- Leistungen, die den Vorgaben des Auftraggebers entsprechend erbracht wurden,
- Mängel, die auf fehlerhafte Installation, Eingriffe oder Modifikationen der Produkte und Leistungen, sowie auf Bedienungsfehler und äußere Einflüsse seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.
5) Der Auftraggeber muss BRUCKER IT SERVICES schriftlich, per Fax oder E-Mail unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung oder Erhalt der Leistung über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
6) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Die Mängel müssen in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen der BRUCKER IT SERVICES schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat BRUCKER IT SERVICES, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln bzw. bei der Reproduktion zu unterstützen. Gegebenenfalls ist BRUCKER IT SERVICES ein Zugriff auf die Umgebung, in der das Problem auftritt, zu gewähren. BRUCKER IT SERVICES kann Vergütung ihres Aufwandes verlangen, wenn sie aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Auftraggeber die in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Voraussetzungen geschaffen hat.
7) Falls der Auftraggeber verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann BRUCKER IT SERVICES diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der BRUCKER IT SERVICES zu bezahlen sind.
8) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
9) Ansprüche wegen Mängel gegen die BRUCKER IT SERVICES stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
10) Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Darüber hinausgehende Gewährleistungs-Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Konstruktionsänderungen
BRUCKER IT SERVICES behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der BRUCKER IT SERVICES aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber oder künftig zustehen, werden BRUCKER IT SERVICES die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2) Die Ware (Produkte- und Dienstleistungen) bleibt Eigentum der BRUCKER IT SERVICES. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für BRUCKER IT SERVICES als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der BRUCKER IT SERVICES durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der BRUCKER IT SERVICES an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf BRUCKER IT SERVICES übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum der BRUCKER IT SERVICES unentgeltlich. Ware, an der BRUCKER IT SERVICES (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an BRUCKER IT SERVICES ab. Die BRUCKER IT SERVICES ermächtigt ihn widerruflich, die an BRUCKER IT SERVICES abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum der BRUCKER IT SERVICES hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit BRUCKER IT SERVICES seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BRUCKER IT SERVICES die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist BRUCKER IT SERVICES berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 11 Haftung
1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BRUCKER IT SERVICES für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von BRUCKER IT SERVICES garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der BRUCKER IT SERVICES entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4) Soweit die Haftung der BRUCKER IT SERVICES ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BRUCKER IT SERVICES.

§ 12 Verjährung
1) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen er das Produkt herausverlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, BRUCKER IT SERVICES alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, Zugang zu den Produkten und Leistungen zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor der Durchführung von Gewährleistungen muss der Auftraggeber alle nicht von BRUCKER IT SERVICES gelieferten bzw. installierten Produkte, Module und Komponenten etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Programmen und Daten erstellen.

§ 14 Verantwortlichkeit für Inhalte
Einige Nachrichten, Informationen, Leistungen bezieht BRUCKER IT SERVICES von Partnerunternehmen. Es handelt sich also um fremde Inhalte im Sinne des § 5 Abs. 3 Teledienstegesetz. BRUCKER IT SERVICES kann daher keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der übermittelten Informationen oder für eine fehlerhafte Übermittlung der Informationen übernehmen. Insbesondere kann keine Haftung für Inhalte mit schadensstiftender Software (z.B. Viren) übernommen werden. Dies gilt gleichermaßen für Hyperlinks von Websites der BRUCKER IT SERVICES oder auf fremde Inhalte.

§ 15 Verfügbarkeit des Serviceangebotes / - der Produkte
BRUCKER IT SERVICES ist ständig um die Aktualität und Verfügbarkeit ihres Leistungsangebotes bemüht. Allerdings ist sie beim Bezug mancher Serviceangebote / Produkte auf Partnerunternehmen angewiesen. Daher hat sie auf die ständige Verfügbarkeit dieser Inhalte und Leistungen keinen Einfluss und kann daher gegenüber dem Auftraggeber keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit übernehmen.

§ 16 Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
1) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich auf Verlangen von BRUCKER IT SERVICES seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen.
2) Außerdem wird der Auftraggeber im zumutbaren Umfang von BRUCKER IT SERVICES die zur Erfüllung ihrer umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Nachweispflichten erforderlichen Informationen erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zur Verfügung stellen, die beweisen, dass er eine juristische Person oder ein Unternehmer ist, der den Vertragsgegenstand für sein Unternehmen erworben hat und der vorsteuerabzugsberechtigt ist.

§ 17 Urheberrecht
Für alle von BRUCKER IT SERVICES erstellten Makros, Programmmodule und diverse Softwareerweiterungen gilt das uneingeschränkte Urheberrecht der Firma BRUCKER IT SERVICES. Sie behält sich das Recht vor, alle einmal erdachten Strategien, Abläufe und Algorithmen bei anderen Aufträgen wieder zu verwenden. Zur Vervielfältigung, Dekodierung oder Weitergabe ist der Auftraggeber nur insoweit berechtigt, als dies für den vertragsmäßigen Gebrauch notwendig ist. Er ist berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke zu erstellen. Eine über den eigenen Gebrauch hinausgehende Nutzung des Produkts ist unzulässig. Zurückentwickeln (reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

§ 18 Verschiedenes
1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten (mit Ausnahme nach § 352 a HGB).
2) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 19 Geheimhaltung
1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
2) Der Auftraggeber macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
3) BRUCKER IT SERVICES speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 20 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von BRUCKER IT SERVICES.
2) Für diese Geschäftsbeziehungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und BRUCKER IT SERVICES gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die für den Geschäftsverkehr notwendigen üblichen Daten des Auftraggebers in der Datenverarbeitung von BRUCKER IT SERVICES gespeichert werden.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Stand: 01.Oktober 2007,

BRUCKER IT SERVICES, Ralph Brucker, Teckstrasse 36, 71384 Weinstadt

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